maxchoice Gutschein

Maxchoice Insolvenz: Forderungen bis April geltend machen!

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Da ich mir vorstellen kann, dass einige von Euch noch auf ausstehende Gutscheine der Maxchoice-Gruppe warten, Ihr Eure vorhandenen Gutscheine nicht mehr einlösen könnt oder gar darüber nachdenkt, noch welche zu bestellen, möchte ich Euch hiermit warnen und aufklären.

Über maxchoice.de konnten Firmen Gutscheine für diverse Geschäfte (etwa Max Bahr, Tee Gschwender, Runnerspoint, amazon, Maredo…) kaufen, um Kunden, Arbeitnehmern oder Umfrageteilnehmern eine Freude zu machen. Eine praktische und gern gesehene Geschenkidee.

Im August 2012 forderte ich vom Meinungsforschungsunternehmen toluna einen maxchoice-Gutschein für amazon an. Ich wusste schon, dass es lange dauern könnte, bis der Gutschein-Code bei mir ankommen würde. Anfang Oktober erinnerte ich maxchoice höflich an den Gutschein, bekam aber nur eine standardisierte Antwort:

„Auf Grund der besonders hohen Nachfrage nach original Händlergutscheinen können wir Ihre Bestellung nicht so schnell wie angekündigt und gewohnt versenden. Haben Sie Fragen – Sprechen Sie uns einfach an. Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung. Wir bedanken uns sehr für Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Wir wünschen Ihnen nach Erhalt der Gutscheine viel Freude beim Einkaufen.“

Ende November meldete ich mich erneut bei maxchoice – und erhielt dieselbe Standard-Mail. Daraufhin verschärfte ich meinen Ton und bestand auf Vertragserfüllung oder –auflösung. Mitte Dezember bot man mir dann in einer persönlichen E-Mail an, mir anstatt des amazon-Gutscheins einen Geschenkscheck zu schicken, den ich in verschiedenen Geschäften einlösen könnte. Diese Taube auf dem Dach nahm ich gerne an. Und Tada! ein paar Tage später hatte ich den Geschenkscheck im Briefkasten.

Gestern wollte ich diesen nun bei Max Bahr einlösen. Doch leider nahm der nette Verkäufer ihn nicht an. Sie hätten die Zusammenarbeit mit maxchoice wegen Unzuverlässigkeit gekündigt. Ärgerlich. In der Hoffnung, dass Max Bahr ein Einzelfall ist, rief ich heute Früh bei Tee Gwschender an. Hier teilte man mir das selbe mit und gab mir noch den Hinweis, dass diese Gutscheine keiner mehr annehmen würde. Mehr als ärgerlich. Nach kurzer Recherche kam ich zu folgenden Erkenntnissen:

Maxchoice-Geschäftsführer Helmut Rasch erklärte just in diesem Monat Insolvenz. Die Gutscheine nimmt tatsächlich kein Geschäft mehr an. Wer wie ich nun auf einem Gutschein sitzt und ihn nicht mehr einlösen kann, der sollte seine Forderungen bis spätestens zum 30. April 2013 geltend machen. Die maxchoice gmbh & co kg hat dafür ein Online-Formular eingerichtet, dass ein wenig schwierig zu finden ist, da die Internetseite des Unternehmens noch immer sehr unschuldig aus der Wäsche schaut. Zumindest auf der Homepage weist nichts auf die Insolvenz hin. Ratsuchende werden zu einer Mail-Hotline weitergeleitet, die leider nicht der korrekte Kommunikationsweg ist und nur zu weiteren Verzögerungen führt. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Das Online-Formular findet Ihr hier: maxchoice.de/einloesen/geschenkscheck. Im Mai soll sich dann der Insolvenzverwalter mit den Anspruchstellern in Verbindung setzen und ein Forderungsanmeldungsformular zusenden mit dem man seine Forderung förmlich im Insolvenzverfahren anmelden muss. Formular und Gutschein müssen dann an den Verwalter geschickt werden.

Und dann, ja dann heißt es auf eine Erstattung hoffen, warten und Teetrinken. Mehr können Geschädigte derzeit nicht tun. Ich drücke uns die Daumen!

Zweiter Akt

Und tatsächlich setzte sich der Insolvenzverwalter gerade noch im Mai mit mir in Verbindung. Am 29. Mai lag ein dicker Brief der Kölner Kanzlei Heidland, Werres, Diederichs in meinem Briefkasten. Er enthielt den Eröffnungsbeschluss des Amtgerichts Köln vom 1. Mai 2013 und die nötigen Formulare zur Forderungsanmeldung. Weiterhin enthielt er den Hinweis, dass Forderungen bis zum 18. Juni beim Insolvenzverwalter anzumelden sind und darauf, dass „für Kleinforderungen nach dem derzeitigen Stand der Aufwand für die Forderungsanmeldung außer Verhältnis zu der möglichen Ausschüttung (0 – 5 %) an die Gläubiger steht.“ Wegen der hohen Zahl der Gläubiger, weist der zuständige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Gollnick auch darauf hin, dass er Fragen zum allgemeinen Sachstand nicht beantworten könne und er zu Einzelauskünften nicht verpflichtet sei.

Nun, ich hatte schon erwartet, dass die Chancen recht schlecht stehen, meinen Gutschein doch noch zu Geld machen zu können. Das sachliche anwaltliche Schreiben, reduziert meine Hoffnung nun noch weiter. Dennoch habe ich die Formulare ausgefüllt und am 31. Mai der Post übergeben. Aus reiner Neugier werde ich den Weg jetzt auch weiter gehen und berichten, wenn es etwas zu berichten gibt.

Update: 12.11.2014

Seit diesem Schreiben habe ich nichts mehr vom Insolvenzverwalter gehört.

Undate: 1. September 2015

Den Link zum Insolvenverwalter und aktuellen Informationen findet Ihr hier.

Veröffentlicht von

Simone

Das ist mein Blog. Hier tob ich mich aus. ;) Ich bin eine unverbesserliche Leseratte. Mein Herz schlägt aber auch für Filme und Serien, frische Luft, Basteleien und gutes Essen.

3 Gedanken zu „Maxchoice Insolvenz: Forderungen bis April geltend machen!“

    1. Forderungen können bis zum 18. Juni beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Zuständig ist Rechtsanwalt Dr. Gollnick aus Köln (eine Google-Suche sollte erfolgreich sein). Viel Erfolg!

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